Eigentümerversammlung

WEG-Verwaltung

Den Ursprung unserer Unternehmens bildete die zuverlässige Verwaltung von Immobilien nach den Vorgaben des Wohnungeigentumsgesetzes. Da wir lange Partnerschaften sehr schätzen, sind wir – mit einer separaten WEG-Abteilung – diesem Ursprung treu geblieben, denn nichts ist langlebiger und vertrauensvoller als eine ordnungsgemäß geführte Eigentümergemeinschaft. Durch unser fachliche Expertise, gerade im technischen Bereich, profitieren unsere Gemeinschaften von niedrigeren Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Wir punkten vielleicht nicht mit dem günstigsten Preis, dafür ist das Credo unserer Geschäftsleitung ein schlanker Verwaltungsvertrag, der nicht aus 4 Seiten Sondervergütungen besteht. Somit hat die Eigentümergemeinschaft klar kalkulierbare Kosten.

Im Rahmen des WEG-Gesetzes verstehen wir folgende Punkte als Kernaufgaben eines jeden WEG-Verwalters:

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung nach Kosten- bzw. Einnahmeart – in Form von Gesamt- und Einzel-Wirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG.

Eigentümerversammlung

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG ist mindestens einmal im Jahr vom Verwalter eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Wir organisieren und leiten die Eigentümerversammlung mit allen dazu notwendigen Vorbereitungen. Im Anschluss daran sorgen wir für eine ordnungsmäßige Protokollierung und die Niederschrift aller Beschlüsse.

Werterhaltung am Gemeinschaftseigentum

Werterhaltung heißt Wartung und Instandsetzung. Dies beginnt mit dem frühzeitigen Erkennen möglicher Schadensbilder.
Zur bautechnischen Überprüfung des Gemeinschaftseigentums nehmen wir jährliche Begehungen  an der Immobilie vor. Sofern notwendig, nehmen sich von uns beauftragte Gutachter den speziellen und fachbezogenen Aufgabenstellungen an.

Vertragsmanagement

Hausmeister, Handwerker, Techniker, … ein Haus braucht viele Dienstleister. Wir vergeben Aufträge nach individuell auf die jeweilige Immobilie zugeschnittenen Leistungsverzeichnissen mit entsprechender Einbeziehung der Eigentümergemeinschaft.

Vermögensverwaltung

Darunter fällt das Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten sowie das treuhänderische Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften.

Rechnungskontrolle und -anweisung

Vertrauen ist gut, sorgfältige Kontrolle besser: Durch uns erfolgt die rechnerische und sachliche Überprüfung sowie Verbuchung aller immobilienbezogener Rechnungen und Gebühren.

Buchführung

Unsere Leistung umfasst das Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung.
Hierunter zählen:

  • Führen und Abrechnen von Hausgeld- sowie Instandhaltungsrücklagekonten
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  • Forderungsmanagement einzuzahlender Hausgelder

Sofortmaßnahmen

Unsere Hotline veranlasst Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen und koordiniert bei Versicherungsschäden die entsprechende Versicherungsmeldung.