Zum 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Mietrecht in Kraft: Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei langfristigen gewerblichen Mietverträgen wird durch die Textform ersetzt. Diese Änderung betrifft insbesondere Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr, die nun auch elektronisch – beispielsweise per E-Mail – rechtswirksam abgeschlossen werden können. Neuregelung für Gewerbemietverträge Die…
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Benjamin Disraeli (1804-81)